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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2007 - 10 A 10070/07/OVG   

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https://dejure.org/2007,21898
OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2007 - 10 A 10070/07/OVG (https://dejure.org/2007,21898)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2007 - 10 A 10070/07/OVG (https://dejure.org/2007,21898)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 10 A 10070/07/OVG (https://dejure.org/2007,21898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Erstattung von Kosten für die täglichen Fahrten zwischen seiner Unterkunft und seinen beiden Dienststätten (Wegstreckenentschädigung); Erstattung der Fahrtkosten aus dem Prinzip der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn; ...

  • Judicialis

    SG § 31; ; SG § 31 S. 1; ; BRKG § 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2007 - 10 A 10070/07
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006, NVwZ 2006, S. 605), der sich der erkennende Senat anschließt, kann auch hinsichtlich öffentlichrechtlicher Geldforderungen ein Anspruch auf Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit entsprechend § 291 ZPO bestehen.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2007 - 10 A 10070/07
    Er ist bei dienstlich veranlassten unzumutbaren Belastungen bzw. bei erheblichen Aufwendungen anzunehmen, die für den Beamten/Soldaten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. dazu: BVerfGE 83, 89 (100f.); Beschluss vom 16. September 1993, S. 569; BVerwGE 112, 308 (310f.).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2007 - 10 A 10070/07
    Er ist bei dienstlich veranlassten unzumutbaren Belastungen bzw. bei erheblichen Aufwendungen anzunehmen, die für den Beamten/Soldaten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. dazu: BVerfGE 83, 89 (100f.); Beschluss vom 16. September 1993, S. 569; BVerwGE 112, 308 (310f.).
  • VG Neustadt, 04.07.2012 - 1 K 1088/11

    Trennungsgeld für Rechtsreferendare

    Dass der Gesetzgeber diesen weitgehenden Anspruchsausschluss für eine Personengruppe gewollt hat, die einen nicht geringen Anteil der Rechtsreferendare darstellen dürfte, lässt sich weder dem Wortlaut des JAG noch der JAPO oder den Gesetzesmaterialien hierzu entnehmen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 4. Mai 2007, a.a.O.).

    Der Anspruch der Klägerin auf Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit der Klage folgt aus § 291 BGB, der für öffentlich-rechtliche Geldforderungen entsprechend gilt, wenn die Klage - wie hier - auf Erlass eines die Zahlung einer bestimmten Geldsumme unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995, BVerwGE 99, 53; OVG RP, Urteil vom 4. Mai 2007 - 10 A 10070/07.OVG -, juris zu einem trennungsgeldrechtlichen Anspruch).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 10 A 10095/07

    Auslandstrennungsgeld für Soldaten; Fachoberschulbesuch des Kindes als

    Davon ist bei dienstlich veranlassten unzumutbaren Belastungen bzw. bei erheblichen Aufwendungen auszugehen, die für den Beamten/Soldaten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. hierzu z. B. das Urteil des Senats vom 4. Mai 2007 - 10 A 10070/07.OVG -, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 30.01.2009 - 11 K 7565/08

    Mietbeihilfe Mietkosten Eltern alleinstehend Wohngemeinschaft

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Dezember 1982 - 6 C 98.80 -, zitiert nach Juris (Rn. 27), OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Mai 2007 - 10 A 10070/07 -, zitiert nach Juris (Rn. 31).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 14 B 18.2211

    Kein Trennungsgeld für vor Dienstantritt angefallene Reise- und

    Unabhängig davon sind schon grundsätzlich insbesondere trennungsgeldrechtliche Vorschriften als spezielle und abschließende Regelungen, die die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten konkretisieren, nicht erweiternd als Anspruchsgrundlage auf andere Lebenssachverhalte übertragbar (vgl. OVG RhPf, U.v. 4.5.2007 - 10 A 10070/07 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 08.08.2018 - 4 K 2103/17

    Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen

    Reisebeihilfe nach § 5 TGV wird aber nicht gewährt, wenn ein Berechtigter i.S.d. § 1 Abs. 1 TGV Umzugskostenvergütung i.S.d. § 2 Abs. 1 TGV zugesagt bekommen hat, er aber kein Trennungsgeld erhält, weil die Voraussetzungen des § 2 TGV im Übrigen nicht vorliegen (so zu nicht bestehendem Wohnungsmangel: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Mai 2007 - 10 A 10070/07 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 L 347/95 -, juris; Meyer / Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, TGV, § 5 Rn. 32).
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